Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Heute habe ich mich mit Mathias Moeller von Flug-Verspaetet.de zusammengesetzt. Wir haben im Interview Deine Möglichkeiten zur Einreichung von Entschädigungszahlungen besprochen, vor allem für den Fall, dass Du einen Anschlussflug verpasst hast. Dabei ist es in den Beispielfällen sogar vorgekommen, dass dies für Langstreckenflüge außerhalb der EU gilt.

Vorweg möchte ich Dir noch sagen, dass ich von der Firma Flug-Verspaetet.de oder ihr befreundete Unternehmen explizit nicht bezahlt werde oder irgendwelche (z.B. Affiliate) Provisionen erhalte. Ich nehme diesen Aufwand gerne auf, weil ich mir mehr Informationen für Flupassagiere verspreche, die mit dem etwas komplizierten, aber verbraucherfreundlichen EU-Recht nicht ganz klar kommen.

Ohne die ausführlichen und geduldigen Erklärungen von Mathias Moeller würde ich die vielen Besonderheiten, Ausnahmefälle, Entschädigungs-Grenzen usw. selbst nicht verstehen. Deshalb bin ich froh, dass mir der Experte für diese Interviews immer wieder zur Verfügung steht. Hier geht es zu dem Video über Flugverspätungen durch verpasste Anschlussflüge.

Wir haben uns heute das Beispiel einer Iberia Flugverbindung von Berlin Tegel nach Madrid und von dort aus weiter nach Santiago de Chile herausgesucht. Das Besondere hierbei war, dass der Zwischenaufenthalt in Madrid planmäßig mit 1:10 Stunde berechnet wurde. Das würde normalerweise ausreichen, um den Langstreckenflug problemlos zu erreichen. In diesem Fall war der inner-europäische Flug von Deutschland nach Spanien nur etwas mehr als 1 Stunde verspätet. Eine Entschädigung kannst Du nach EU-Recht erst einfordern, wenn die Verspätung mindestens 3 Stunden ist. Allerdings hat der Passagier seinen Flug nach Chile verpasst und konnte erst mit der nächsten Iberia Maschine 24 Stunden später fliegen. Seine Ankunft in Südamerika war also 24h nach dem ursprünglichen Plan.

Dieser Umstand reicht aber aus, um eine Ausgleichszahlung bei der Airline beantragen zu können. Wir zeigen Dir in unserem kleinen Tutorial auch wie Du das im Entschädigungsrechner eingibst und welche Antwort das System innerhalb von wenigen Sekunden gibt. Der Kunde kann hier 600 Euro geltend machen. Natürlich sprechen wir auch darüber, was von diesem Betrag von Flug-Verspaetet.de für die geleistete Arbeit einbehalten wird.

Somit bekommst Du die maximale Transparenz, denn wir geben uns dann noch die Mühe um selbst die MwSt. auszurechnen, die auf diese 25% draufgerechnet werden müssen. Ich hoffe Du bist nach den ca. 15 Minuten im Video schlauer und machst bei nächster Gelegenheit ebenfalls von diesem EU-Recht gebrauch. Schöner wäre natürlich, wenn kein Passagier in diese Situation gerät.

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