Flugverspätung: Ab wann müssen Airlines zahlen?

Wer regelmäßig mit dem Flugzeug unterwegs ist, erlebt Flugverspätungen leider allzu oft. In den letzten Jahren hat die EU die Verbraucherrechte deutlich gestärkt und bietet dadurch betroffenen Fluggästen die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung. Wir informieren Sie über den neuesten Stand!

Eine Flugverspätung ist in jedem Fall lästig: Verpasste Geschäftstermine oder Anschlussflüge bringen die Tagesplanung durcheinander.  Auch die Geduld von Privat- und Urlaubsreisenden wird häufig auf eine harte Probe gestellt. Wer regelmäßig mit dem Flugzeug unterwegs ist, erlebt solche Verspätungen oft. In den letzten Jahren hat die EU die Verbraucherrechte deutlich gestärkt und bietet dadurch betroffenen Fluggästen die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung.

Unwetter : Nein; technischer Defekt: Ja

Bei Verspätungen ab drei Stunden kann, dank der neuen EU Verordnung, eine finanzielle Entschädigung für den Fluggast fällig werden. Wichtig: Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, können sich nur Passagiere darauf berufen, die von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet oder dort gelandet sind. Die Höhe der Ausgleichszahlungen liegt dabei zwischen 250 Euro für Flüge bis zu einer Strecke von 1500 km und 600 Euro für Langstreckenflüge mit einer größeren Distanz als 3000 km. Dazwischen besteht ein Anspruch auf 400 Euro. Maßgebend ist dabei die Ankunfts- und nicht die Abflugzeit. 

Ausnahmen von der Zahlungsregelung gibt es nur dann, wenn die Gründe, die zu der Flugverspätung geführt haben, von der Fluggesellschaft nicht zu vermeiden gewesen sind - und das dürfte selten der Fall sein. Das europäische Recht kennt ähnliche Formulierungen bereits in anderen Anspruchsgrundlagen zu Schadensersatzforderungen. Die Erfahrung aus Gerichtsurteilen der letzte Jahre zeigen, dass sich die Fluggesellschaften wohl nur in absoluten Ausnahmen auf unabwendbare Ereignisse berufen können - technische Defekte am Flugzeug gehören in jedem Fall nicht dazu. Ein Streik der Belegschaft sowie schlechte Witterungsverhältnisse rechtfertigen dagegen tatsächlich eine Zahlungsverweigerung. 

Airline muss für leibliches Wohl sorgen

Damit sind die Rechte der Fluggäste allerdings nicht erschöpft: Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails müssen ermöglicht werden; auch die von den Airlines häufig angebotene Verpflegung muss laut aktueller Rechtsprechung angemessen sein. Ein solcher Service muss bereits geboten werden, wenn sich der Abflug bis zu einer Flugstrecke von 1500 km um zwei Stunden verzögert. 

Um seine Rechtsansprüche geltend machen zu können, sollte sich der Fluggast zunächst an das Unternehmen wenden, bei dem der Flug gebucht wurde. Wenn es dabei nicht zu einer Lösung kommt oder die Airline die Zahlung verweigert, besteht die Möglichkeit, sich bei dem Luftfahrtbundesamt in Braunschweig zu beschweren, denn in vielen Fällen weisen Fluggesellschaften Beschwerden und Forderungen aus fadenscheinigen Gründen zurück. Zusätzliche Hilfe bieten in solchen Fällen Unternehmen wie Flightright, die Fluggäste bei der Durchsetzung ihres Anspruchs rechtlich vertreten. Pluspunkt dabei: der Service ist nur bei einem erfolgreichen Verfahren kostenpflichtig.

Mehr Infos dazu gibt es unter flightright.de

Bild: eigener Redakteur am John F. Kennedy Flughafen New York JFK

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