Ein Flug ist schnell gebucht – und manchmal kommt etwas dazwischen. Hier erfährst Du, wann eine Reiserücktrittsversicherung für Flüge sinnvoll ist, was Du auch ohne Versicherung zurückbekommst und welche Reiseversicherung wirklich jeder braucht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Du die Reise aus einem versicherten Grund wie einer plötzlichen schweren Krankheit nicht antreten kannst.
- Sie lohnt sich vor allem bei teuren, nicht erstattbaren Tickets und lange im Voraus gebuchten Reisen, kaum bei günstigen Kurzstreckenflügen.
- Auch ohne Versicherung muss Dir die Airline Steuern und Gebühren erstatten, wenn Du nicht fliegst.
- Bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung zahlt die Airline nach den EU-Fluggastrechten, dafür brauchst Du keine Versicherung.
- Die wichtigste Reiseversicherung ist die Auslandskrankenversicherung: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Rücktransport.
Inhalt (7 Abschnitte)
- Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Flüge?
- Was zahlt die Reiserücktrittsversicherung – und was nicht?
- Ohne Versicherung: Steuern und Gebühren zurückholen
- Verspätung und Annullierung: Hier zahlt die Airline
- Auslandskrankenversicherung: die wichtigste Reiseversicherung
- Reiseabbruch, Gepäck und Jahresversicherung
- Versicherungsschutz der Kreditkarte prüfen
Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für Flüge?
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn Dich eine Stornierung viel Geld kosten würde. Das ist vor allem der Fall bei
- teuren Tickets ohne kostenlose Umbuchung oder Erstattung, zum Beispiel Langstrecke oder Business Class,
- früh gebuchten Reisen, bei denen bis zum Abflug viel passieren kann,
- Familien- und Gruppenreisen, wenn mehrere Tickets auf einmal verfallen würden,
- Reisenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, deren Erkrankung die Reise verhindern kann.
Für einen günstigen Kurzstreckenflug lohnt sie sich dagegen selten: Die Prämie steht dann kaum im Verhältnis zum möglichen Verlust. Prüfe bei teureren Tarifen außerdem, ob die Airline gegen Aufpreis eine flexible Umbuchung oder Erstattung anbietet – das kann günstiger sein.
Was zahlt die Reiserücktrittsversicherung – und was nicht?
Die Versicherung übernimmt die Stornokosten, wenn Du die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst. Typisch sind:
- unerwartete schwere Erkrankung oder Unfall – bei Dir oder bei mitversicherten Angehörigen,
- Tod eines nahen Angehörigen,
- Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung des Arbeitgebers,
- erheblicher Schaden am Eigentum, etwa durch Feuer oder Einbruch.
Nicht versichert ist in der Regel, wenn Du einfach keine Lust mehr hast, die Reise aus beruflichen Gründen verschieben willst oder eine Krankheit schon bei Abschluss bekannt war. Viele Tarife haben einen Selbstbehalt, zum Beispiel einen Prozentsatz der Stornokosten. Was genau gilt, steht in den Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Viele Versicherer verlangen den Abschluss innerhalb einer kurzen Frist nach der Buchung, bei kurzfristigen Buchungen oft innerhalb weniger Tage. Am einfachsten schließt Du die Versicherung direkt nach der Flugbuchung ab.
Ohne Versicherung: Steuern und Gebühren zurückholen
Auch wenn Dein Ticket nicht erstattbar ist und Du keine Versicherung hast, bekommst Du einen Teil zurück: Steuern und Gebühren, die nur anfallen, wenn Du tatsächlich fliegst – etwa die Luftverkehrsteuer und passagierbezogene Flughafengebühren –, muss die Airline erstatten. Bei günstigen Tickets ist das oft ein großer Teil des Preises.
So gehst Du vor: Storniere den Flug bzw. teile der Airline mit, dass Du nicht fliegst, und fordere die Erstattung der Steuern und Gebühren schriftlich an. Manche Airlines und Portale verlangen dafür eine Bearbeitungsgebühr; eine pauschale Gebühr, die die Erstattung praktisch aufzehrt, ist nach Ansicht von Verbraucherschützern unzulässig.
Verspätung und Annullierung: Hier zahlt die Airline
Viele suchen eine „Versicherung gegen Flugverspätung“. Die brauchst Du in der EU meist nicht: Ist Dein Flug mehr als drei Stunden verspätet, wird er kurzfristig annulliert oder bist Du wegen Überbuchung nicht mitgekommen, stehen Dir nach der EU-Fluggastrechteverordnung 250 bis 600 Euro Entschädigung pro Person zu – direkt von der Airline. Alle Regeln findest Du in unserem Ratgeber Fluggastrechte.
Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung ist dann sinnvoll, wenn durch die Verspätung weitere Kosten entstehen, die die Airline nicht trägt, etwa ein verpasstes Kreuzfahrtschiff oder ein nicht mehr nutzbares Hotel.
Auslandskrankenversicherung: die wichtigste Reiseversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur eingeschränkt: Innerhalb der EU übernimmt sie Behandlungen nur zu den dortigen Kassensätzen, außerhalb der EU je nach Land oft gar nichts. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nie – der kann schnell fünfstellige Beträge kosten.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung schließt diese Lücke und gehört deshalb in jedes Reisegepäck. Als Jahresvertrag deckt sie alle Urlaubsreisen bis zu einer bestimmten Dauer ab und kostet für Einzelpersonen meist nur einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Jahr. Achte darauf, dass der Tarif den medizinisch sinnvollen Rücktransport übernimmt und nicht nur den „medizinisch notwendigen“.
Für längere Aufenthalte wie Work and Travel oder ein Auslandssemester brauchst Du eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
Reiseabbruch, Gepäck und Jahresversicherung
- Reiseabbruchversicherung: Sie zahlt, wenn Du die Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden musst, etwa die Kosten für den Rückflug und nicht genutzte Leistungen. Sie wird oft zusammen mit der Reiserücktrittsversicherung angeboten.
- Reisegepäckversicherung: Meist verzichtbar. Für verlorenes oder beschädigtes Gepäck haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen, und Diebstahl ist oft über die Hausratversicherung abgedeckt.
- Jahresversicherung: Wer mehrmals im Jahr verreist, fährt mit einer Jahrespolice für Reiserücktritt oft günstiger als mit einzelnen Verträgen – schon ab zwei Reisen im Jahr kann sie sich lohnen. Achte auf die maximale versicherte Reisepreis-Summe.
Versicherungsschutz der Kreditkarte prüfen
Viele Kreditkarten, vor allem Gold- und Premiumkarten, enthalten Reiseversicherungen. Bevor Du eine eigene Versicherung abschließt, prüfe die Bedingungen Deiner Karte:
- Gilt der Schutz nur, wenn Du die Reise mit der Karte bezahlt hast?
- Sind Mitreisende und Familienangehörige mitversichert?
- Wie hoch sind Versicherungssumme und Selbstbehalt?
Welche Karten sich für Flugreisen eignen, liest Du in unserem Ratgeber Kreditkarten für Flugreisen.
Häufige Fragen
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung für einen Flug?
Der Preis richtet sich vor allem nach dem Reisepreis, außerdem nach Alter, Selbstbehalt und danach, ob Du einen Einzel- oder Jahresvertrag abschließt. Vergleiche mehrere Tarife und achte neben der Prämie auf Selbstbehalt und versicherte Gründe.
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung für einen günstigen Flug?
Meist nicht. Bei günstigen Kurzstreckenflügen ist der mögliche Verlust gering, und Steuern und Gebühren muss Dir die Airline ohnehin erstatten, wenn Du nicht fliegst. Sinnvoll ist die Versicherung bei teuren, nicht erstattbaren Tickets und früh gebuchten Reisen.
Bis wann muss ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Viele Versicherer verlangen den Abschluss innerhalb einer kurzen Frist nach der Buchung, bei kurzfristigen Buchungen oft innerhalb weniger Tage. Am sichersten schließt Du sie direkt nach der Flugbuchung ab. Die genaue Frist steht in den Tarifbedingungen.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Flugverspätung?
Für die Verspätung selbst nicht. Bei mehr als drei Stunden Verspätung, Annullierung oder Überbuchung zahlt die Airline nach den EU-Fluggastrechten 250 bis 600 Euro Entschädigung. Eine Versicherung kann Folgekosten abdecken, die die Airline nicht übernimmt.
Brauche ich in der EU eine Auslandskrankenversicherung?
Ja, sie ist empfehlenswert. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der EU nur zu den örtlichen Kassensätzen, private Behandlungen und Zuzahlungen trägst Du selbst. Einen Rücktransport nach Deutschland übernimmt sie nie.