Passagierrechte bei Streik durch Piloten

Die letzte Arbeitsniederlegung der Luftfahrt-Kapitäne von Germanwings am 29.08.2014 zeigte es erneut: Wenn Piloten streiken, bleiben die Passagiere als gehörnte Reisende auf dem Boden zurück. Völlig ohne Rechte stehen Sie als Passagier aber auch im Falle eines Streiks nicht da. Wir zeigen ihnen worauf Sie achten sollten.

Die letzte Arbeitsniederlegung der Luftfahrt-Kapitäne von Germanwings am 29.08.2014 zeigte es erneut: Wenn Piloten streiken, bleiben die Passagiere als gehörnte Reisende auf dem Boden zurück. Völlig ohne Rechte stehen Sie als Passagier aber auch im Falle eines Streiks nicht da, denn oftmals wird zumindest ein Teil der Reisekosten zurückerstattet oder eine alternative Art der Beförderung angeboten. Ist der Ausfall eines Flugs von den Airlines selbst zu verantworten, sind die Ansprüche von Reisenden noch klarer geregelt.

Kein Geld zurück im Streikfall?

Im Fall der kürzlich stattgefundenen Pilotenstreiks von Lufthansa und Germanwings fragen sich Reisende: Wie komme ich an mein Ziel? Und fast ebenso wichtig: Wie kriege ich mein Geld zurück? Der Bundesgerichtshof hat festgehalten, dass ein Streik ein „außerordentlicher Umstand“ sei, gleichzusetzen mit schlechtem Wetter. Das bedeutet, dass Fluggesellschaften rechtlich nicht verpflichtet sind, Entschädigungen zu zahlen.

Große Fluggesellschaften wie die Lufthansa bieten bei Streiks dennoch einen Service an, mit dem ihre Kunden Flüge umbuchen oder stornieren können, und zwar kostenlos. Dies ist auch nach einem Streik noch möglich. Um trotzdem sein Geld zurückzuerhalten, muss der Kunde nachweisen, dass das Flugunternehmen nicht alles getan hat, damit die Auswirkungen gering ausfallen. Dies gestaltet sich aber meist als sehr schwierig.

Rechte bei Verspätungen

Verspätungen oder Annullierungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen: Laut der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist die gebuchte Fluggesellschaft angewiesen, Passagieren zu helfen, auch wenn sie ihnen nicht den vollen Flugpreis zurückerstattet. Reisende haben je nach Flugdistanz und Wartezeit, Anspruch auf Verpflegung, kostenlose Anrufe, eine Ersatzbeförderung mit Bus oder Bahn und in speziellen Situationen ebenfalls auf eine Übernachtung im Hotel. Diese Regelung gilt ab einer Flugstrecke von 1.500 Kilometern sowie einer zweistündigen Verspätung bis zu einer Flugdistanz von über 3.500 Kilometern und vier Stunden Verspätung.

Bei mehr als fünf Stunden Wartezeit haben Sie das Recht, den Ticketpreis zurückzufordern. Es ist wichtig, dass sie dies am Check-in-Schalter oder im Internet tun. Um diese Leistungen zu erhalten, wenden sie sich immer sofort an ihre zuständige Fluggesellschaft. Experten geben den Tipp, trotzdem zur festgelegten Abreisezeit am Airport zu erscheinen, da frühere Flüge im Streikfall möglich sind. Wenn Sie mehr über Flugticketerstattungen erfahren möchten, so gibt es zahlreiche Infoseiten im Netz, wie das Portal GuteFrage.net (Link: GuteFrage.net/Flugticketerstattung). Damit sind Passagiere im Vorfeld gut über ihre Rechte informiert.

Besondere Bestimmung bei Pauschalreisen

Wenn Sie über ein Internet- oder "normales" Reisebüro oder direkt bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben, sehen die Passagierrechte meist anders aus. Eine Pauschalreise ist ein Paket von Einzelleistungen (Flug und Hotel oder Transfer), das zu einem Gesamtpreis ausgezeichnet ist und wird von den Richtern noch kundenfreundlicher behandelt. Können Sie die gebuchte Pauschalreise nicht antreten, muss dem Veranstalter nachgewiesen werden, dass er die vereinbarten Leistungen nicht eingehalten hat. Sitzen Passagiere also mehrere Tage am Flughafen fest, besteht eine Reisepreisminderung von bis zu 50 Prozent. Im Fall einer Kurzreise besteht sogar die Möglichkeit, den kompletten Reisepreis zurückzufordern. Damit Passagiere zu ihrem Recht kommen, gilt es, sofort den Reiseveranstalter zu informieren und alle Beweismittel aufzubewahren.

Text: eigener Redakteur; Bild: Flickr.com, Karl Baron

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