Verbesserte Handgepäckregeln ab 1. Februar

Das Bundes-Innenministerium hat zum Ende Januar 2014 neue Regeln für die Flüssigkeiten im Handgepäck veröffentlicht. Diese Anpassung erfolgt durch die Europäische Union und ist für die Fluggäste eine kleine Erleichterung weil es immer etwas Unklarheit beim Kauf von Flaschen in Dutyfree-Shops gab.

Medikamente und Spezialnahrung sind jetzt offiziell erlaubt. Das Ganze wird von den Kontrolleuren aber genauer untersucht und man hat keine Gewissheit auf Transport. Wenn die Grenzbehörden das nicht richtig einschätzen können, dann kann dieses Gepäck auch zum Transport verweigert werden. Wäre ganz hilfreich, wenn man dann auch in der Landessprache der Zöllner ein entsprechendes Medikament oder sonstige Bescheinigung dabei hat.

Neu ist auch, dass man z.B. Spirituosen (Schnaps, Wodka, Whiskey) in den Dutyfree Shops am Flughafen kaufen kann und diese dann in eine durchsichtige Einkaufstüte versiegelt werden. Der Einkaufsbon sollte sich auch darin befinden und lesbar sein. Es kann sein, dass Zollpersonal diese Tüten öffnet und Ihren Einkauf genauer unter die Lupe nimmt. In dem Fall sollten Sie die Mitarbeiter unbedingt darauf hinweisen, wenn Sie einen Anschlussflug über einen anderen Flughafen haben und u.U. dort die aufgerissene Tüte dann zu einem Problem werden könnte. Besser nach einer neuen, versiegelten Tüte verlangen. Unbedingt vermeiden sollte man auch ein Öffnen der Tüte und Inhalt vor dem Passieren der Zoll-Kontrollen. So mancher hat sich noch schnell nach Verlassen des Shops wegen der Flugangst ein Schlückchen aus der großen Flasche Rum gegönnt und hatte dann ein Erklärungsproblem bei der Versiegelung in der darauf folgenden Kontrolle.

Weiterhin können Sie Flüssigkeiten mitnehmen, wenn diese in einem durchsichtigen Plastikbeutel mit maximalem Fassungsvermögen von 1l aufbewahrt werden. Die Behältnisse für die Flüssigkeiten in dieser 1-Liter-Tüte dürfen selbst nicht mehr als 100ml Fassungsvermögen haben. Eine große Zahnpastatube wäre also schon zu viel des Guten. 

Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren möchten, oder sich den offiziellen Wortlaut des Bundesministeriums vorlesen lassen möchten, dann besuchen Sie die 

Webseite des Bundesministerium des Innern

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