Coronavirus + Reiseversicherung / Storno / Umbuchung

Heute kläre ich Dich über die häufig gestellten Fragen auf: Welche Reiseversicherungen sind gebräuchlich und was leisten sie? Wie kann ich meine Reise im Zweifel kostenlos stornieren oder umbuchen? Welche Situationen helfen mir und gibt es schon kulante Angebote von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und der Deutschen Bahn?

Nachdem ich am Dienstag 25.2.2020 vertrauenswürdige und aktuelle Quellen über den Coronavirus speziell für Flugreisende vorgestellt habe, kümmere ich mich heute um die häufig gestellten Fragen zur Reiseversicherung und ihre Nutzung beim Coronavirus.

Nochmals ein wichtiger Hinweis vorweg: Ich bin weder Mediziner noch Rechtsanwalt und kann nur meinen gesunden Menschenverstand und 25 Jahre Erfahrung in der Reisebranche anwenden. Meine Einschätzung gibt den Stand vom 28. Februar 2020 wieder. Die Virus-Situation ändert sich aktuell ständig. Halte Dich also hier oder in den genannten Quellen auf dem Laufenden. Dazu empfehle ich nochmal mein Video vom letzten Dienstag, klick hier auf diesen Link.

Die wichtigsten Fragen zum Coronavirus:

  • Welche Reiseversicherungen sind gebräuchlich und was leisten sie?
  • Wie kann ich meine Reise im Zweifel kostenlos stornieren oder umbuchen?

Eine (leider) immergültige Antwort: Es kommt drauf an! Ich erkläre es Dir gerne in diesem Video*:

Folgende Antworten habe ich für Dich vorbereitet

1. Es kommt z.B. darauf an, ob Du eine Reise aus Einzelbausteinen (Flug, Hotel, Mietwagen etc.) gebucht hast oder eine Pauschalreise (Kombination aus Flug + Hotel) bei einem Reiseveranstalter. Erkundige Dich nochmal genau über den Unterschied zwischen Reisebüro (Reisemittler wie Expedia, Opodo, Check24, First Reisebüros, Karstadt Reisebüro) und Reiseveranstalter (TUI, Schauinsland, Alltours, ITS, Dertour). Als Pauschalreise-Urlauber hast Du in manchen Fällen wichtige Vorteile.

2. Es kommt außerdem darauf an, ob Du eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Reise-Abbruch-Versicherung hast und ob ein versicherter Grund vorliegt. Das klingt nach viel Versicherungsdeutsch, ich möchte es Dir hier möglichst einfach anhand von Beispielen erklären. Wenn Du es rechtsverbindlich haben willst, musst Du Deine AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) hervorholen und durcharbeiten.

3. Es gibt noch eine Möglichkeit, nämlich wenn eine Reisewarnung für Dein Reiseziel vorliegt! Nicht kostenlos = kostenpflichtig: Fall a) Angst oder keine Lust oder Abflug Verschlafen. Du möchtest aus Angst vor einem Virus (oder beliebt ist auch Flugangst oder Hinflug verpasst) Deine Reise stornieren. Ganz egal ob mit oder ohne Versicherung: Es gibt keinen Cent zurück das Geld ist verloren. Ggfls. kannst Du den Schaden reduzieren, wenn Du das Ticket noch umbuchen kannst (andere Zeiten, andere Namen). Nimm so schnell wie möglich Kontakt zum Leistungsträger auf.

Mancher hat die irrige Annahme, die Reiserücktrittskostenversicherung würde immer helfen. Wir haben uns mal die Bedingungen für den Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung bei der Union Reiseversicherung, HanseMerkur Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung und Würzburger Versicherung angeschaut. Die Angst vor einem Ereignis (Terror, Krankheiten, Seuchen etc) wird als psychische Reaktion definiert, die nicht abgesichert ist.

Die meisten Versicherer führen außerdem diese Gründe auf, bei denen sie NICHT zahlen:

− Krieg
− Bürgerkrieg
− kriegsähnliche Ereignisse
− innere Unruhen,
− Streik
− Kernenergie
− Beschlagnahmung
− Entziehung von hoher Hand
− sonstige Eingriffe von hoher Hand
− aktive Teilnahme an Gewalttätigkeiten

Wenn es arg wird, z.B. Krieg dann wird eine Reisewarnung ausgesprochen und der Reiseveranstalter / Fluggesellschaft stornieren freiwillig und buchen kostenlos um.

In welchem Fall zahlt denn die RRV?!

Die Reiserücktrittskostenversicherung hilft bei einem versicherten Grund VOR Beginn der Reise, das bedeutet z.B. man ist selbst so schwer krank, dass ein Arzt die Reiseunfähigkeit attestiert. Schwangerschaft oder Arbeitsplatzverlust sind nur bei manchem Versicherer mit abgedeckt. Das solltest Du vor dem Abschluss des Vertrages genau prüfen und vergleichen. Kann man mittlerweile bequem online einreichen.

Ist die Stornierung durch die RRV also kostenlos?

Auch hier die Antwort “kommt drauf an”. Denn Du zahlst ja erstmal für die Versicherung die Versicherungsprämie. Dann gibt es Einzelversicherungen und Pakete (in denen die RRV enthalten sein kann), die mit oder ohne Selbstbehalt im Schadenfall abgeschlossen werden. Das bedeutet bei einem Versicherungspaket ohne Selbstbehalt kommen keine weiteren Kosten mehr auf die zu und mit Selbstbehalt musst Du z.B. einen Betrag von 20% oder mindestens 25 Euro vom Schaden auch noch tragen.

Welches ist die “beste” Situation, dass Du kostenlos stornieren kannst?

Wichtig ist, dass das Auswärtige Amt für Dein Reiseziel eine offizielle Reisewarnung ausspricht. Das wird nach langem Abwägen, teilweise auch nur für einen bestimmten Zeitraum, ausgesprochen. Dann sind die Airlines in der Regel so kulant und stornieren kostenlos oder canceln den Flug in das Zielgebiet von sich aus. Achtung: Die Reisewarnung könnte u.U. nur für einen Teil des Landes ausgesprochen werden. Stand Mitte März gibt es kaum Fälle in Südamerika. Du kannst bei einer Reise dorthin nicht kostenlos stornieren, da die Reisewarnung vielleicht nur für eine Region oder Stadt ausgesprochen wurde. Wenn Du nicht in das genannte Gebiet reist, kannst Du im Moment nicht kostenlos stornieren. Reiseunternehmen zeigen sich allerdings sehr kulant bei Umbuchungswünschen. Überlege für Dich und Deine Mitreisenden, ob ihr auf einen anderen Zeitpunkt (bsp. in einem halben Jahr) umbuchenk könnt.

Ein weiterer Grund um als Kunde kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten zu können, ist z.B. wenn aufgrund des Coronavirus ein Flughafen gesperrt ist. Dieser Fall ist bis jetzt (Februar 2020) noch nicht eingetreten, aber das sollte man im Hinterkopf haben.

Was ist, wenn Du im Urlaub krank wirst?

Dann zählt keinesfalls die RRV, denn die gilt nur für Probleme VOR der Reise. Jeder der außerhalb der EU in den Urlaub fährt, sollte auf jeden Fall eine RKV Reisekrankenversicherung abschließen. Das kann man als Jahresversicherung abschließen und das lohnt sich schon ab 2-3 Reisen mit üblicher Länge pro Jahr. Ein absolutes Muss unter den Reiseversicherungen. Für langfristige Reisen, gibt es spezielle Auslandskrankenversicherungen, die Dich umfassend absichern wenn Du länger aus Deutschland weg bist.

Wozu dann noch eine Reiseabbruch-Versicherung?

Die Reisekrankenversicherung kümmert sich darum, wenn Du im Urlaub krank wirst oder einen Unfall hast. Das führt bis zu dem Umstand, dass man Dich aus medizinisch notwendigen Gründen nach Hause fliegt. Die Reiseabbruch-Versicherung buchst Du am besten zusammen mit der Reiserücktrittskosten-Versicherung in einem Paket. Die Abbruch-Versicherung ersetzt Dir den Schaden durch verlorene Urlaubstage, z.B. bei verfrühter krankheitsbedingter Rückreise und wenn die Rückreise-Kosten erhöht sind.

Folgender Fall: USA Reise gebucht, Trump lässt Dich nicht rein!

Habe das jetzt überspitzt formuliert. Neutraler wäre: Du hast Urlaub in ein Land gebucht, welches Europa / Deutschland zu einem Gefährder-Gebiet erklärt, weil dort viele Coronavirus-Fälle auftreten. Das kann z.B. die USA sein, die jetzt schon keine Reisenden aus China mehr reinlassen. Die Fallzahlen können in Deutschland steigen und die US Einreisebehörden weiten ihren Bann auf Deutschland aus. Eine Reiseversicherung zahlt in keinem Fall! Du könntest höchstens die Leistungsträger (also Airline, Hotel usw.) um Kulanzerstattung bitten, weil Du nichts dafür kannst, dass Du nicht einreisen kannst. Aber eigentlich kann Dich jeder Anbieter behandeln, wie eine Person, die den Reisepass verloren hat oder der das ESTA verweigert wurde. D.h. im schlimmsten Fall drohen die vollen Stornokosten.

Aktualisierung 11.3.2020:
Diese Situation tritt quasi im Moment in Moskau (Russland) und in Israel ein. Bei Israel geht es soweit, dass alle Touristen das Land verlassen müssen. Moskau erwartet von Touristen aus Deutschland, dass diese 14 Tage in Quarantäne gehen. Hier empfehlen wir zunächst den Anruf bei Deiner Airline um nach einem kostenlosen Storno bzw. Umbuchung zu fragen.
Der eigentliche Reisezweck wird durch behördliche Angaben quasi unmöglich gemacht und somit sollte eine kulante Einigung möglich sein.

Was ist, wenn man in Quarantäne gesteckt wird?

Als Beispiel der Fall von dem betroffenen H10 Hotel an der Südwestküste auf Teneriffa. Ein Gast steht unter Coronavirus Verdacht und das ganze Hotel wird unter Quarantäne gesetzt. Wer kommt für die Kosten auf? Erstmal keine Versicherung! Hier wieder die Frage: Hast Du eine Pauschalreise gebucht oder selbst Einzelleistungen direkt beim Hotel oder über ein Hotelportal wie HRS oder Booking.com. Der Reiseveranstalter hat sog. Beistandspflichten und muss sich um seine Kunden kümmern. Das bedeutet z.B. bei verschobenem Rückflug maximal 3 weitere Nächte übernehmen. Als Individualreisender musst Du Dich selbst um Alles kümmern, auch um den Rückflug. Verdienstausfälle zu Hause übernimmt keiner! Darüber Hinaus hat jedes Land hat unterschiedliche Gesetze. In Deutschland würde tatsächlich die öffentliche Hand einspringen. In manchen Ländern ist das anders und als Kunde muss man mit Mehrkosten rechnen. Ggfls. hat man Glück und kann das Hotel / den Reiseveranstalter um Kulanz bitten.

Neue, besondere Regelung der Deutschen Bahn

Reisende mit einer Fahrkarte für den DB Fernverkehr, bei denen der konkrete Reiseanlass aufgrund des Corona Virus entfällt (z.B. offizielle Absage einer Messe/Konzert/Event etc.), können ihre Reise kostenfrei stornieren. Darunter fällt z.B. auch die Situation, dass das gebuchte Hotel am Zielort (ggf. im Ausland) unter Quarantäne steht.

Neue, besondere Regelungen der Lufthansa und weiteren Airlines für Italien und weitere Länder

Auf Grund des aktuellen Ausbruchs des Corona Virus bietet Lufthansa Group Gästen nach Norditalien die Möglichkeit kostenlos umzubuchen. Dies betrifft die Ziele Mailand, Bologna, Turin, Verona, Venedig, Triest und Genua und gilt für alle Tickets von Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti. Das Ticket muss am oder vor dem 26. Februar 2020 ausgestellt worden sein.

Update am 11.3.2020: Fast alle Flüge nach Italien werden von den meisten Fluggesellschaften, wie Lufthansa, KLM / Air France, Ryanair, easyJet, Eurowings usw. vorübergehend eingestellt. Der Flugplan ändert sich sehr rasch, bitte prüfe das täglich, wenn Du von den Absagen betroffen sein kannst.

Seit dem 11.3.2020 sollten auch Reisende aus Deutschland nach Indien genau schauen, ob Sie ein Visum für die Einreise erhalten und ggfls. die Botschaft konsultieren (fragen).

Eine Bitte an Dich

Mir ist es sehr wichtig, dass keine unnötige Panikmache betrieben wird, allerdings ist meine Motivation für diesen Beitrag auch, dass ich mich vom Wust des Internets verwirrt fühle und deshalb zur Selbstrecherche greife. Ich hoffe Du merkst, dass viel kleinteilige Sucharbeit dahintersteckt, die einige Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Du diesen Beitrag teilst, denn Du bist kostenlos und hoffentlich gut informiert worden und hast selbst Zeit bei der Recherche im Wust des Internets gespart. Das Teilen des Beitrags kostet Dich nicht viel Arbeit und je mehr Feedback ich bekomme umso motivierter erstelle ich gerne weitere Beiträge dieser Art und helfe Dir und Anderen. Danke für Deine Zeit und bis bald!

Hier weiterführende Links und und Webseiten

► Die Reiseschutz-Experten von RSWW.de haben auf ihrer Webseite Workandtravel-Versicherung.de eine genauere Auflistung gemacht: "Coronavirus COVID 19 - Welche Reiseversicherung leistet was und wann?" - schau es Dir an!

► Unser Video bei Youtube*: hier der Link zum Video Coronavirus & Reiseversicherung / Storno / Umbuchung / Kulanz

► Unser Artikel zum Thema Wo kann man sich gut, neutral und ohne Panikmache über den Coronavirus informieren.

► Neu vom 13.3.2020: Video* über den Einreisestopp für Reisende aus Deutschland, u.a. für die USA und weitere.

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